Der Begriff Verlassenschaft bezeichnet in Österreich den gesamten Nachlass eines Verstorbenen. Nach dem Todesfall sind die Angehörigen nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit komplexen behördlichen und finanziellen Schritten konfrontiert.

Als Ihr Bestattungsinstitut in Innsbruck bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung, um diesen Prozess zu erleichtern.

Die Rolle des Bestattungsinstituts bei der Verlassenschaft

Obwohl die eigentliche Abwicklung der Verlassenschaft durch das Gericht bzw. einen Notar (als Gerichtskommissär) erfolgt, sind wir Ihr erster Ansprechpartner für entscheidende Vorarbeiten:

  • Kostenregelung: Wir klären mit Ihnen, wie die Bestattungskosten beglichen werden. Beim Vorliegen einer Sterbegeldversicherung können wir oft direkt mit dieser abrechnen. Ansonsten tragen Sie als Auftraggeber die Kosten und bekommen diese als bevorrangte Forderung aus der Verlassenschaft zurück.
  • Dokumentation: Wir helfen Ihnen mit unserer Merkliste, alle notwendigen Dokumente für das Verlassenschaftsverfahren vorzubereiten.
  • Erste Schritte: Wir leiten alle wichtigen Meldungen an die zuständigen Stellen weiter.

Wichtige Informationen zur Nachlassregelung

Detaillierte und aktuelle Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Erbens und Vererbens in Österreich finden Sie auf der offiziellen Webseite: Erben und Vererben:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/1/Seite.792020

Unsere Aufgabe ist es, Sie durch die anfänglichen organisatorischen und finanziellen Hürden zu leiten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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