Die Urne zu Hause
Ein Platz für die Ewigkeit, ganz nah bei Ihnen
Oft entsteht der Wunsch, den Verstorbenen nicht an einem anonymen Ort zu wissen, sondern ihn dort zur Ruhe zu betten, wo er sich am wohlsten gefühlt hat und dann nahe bei seinen Liebsten sein kann: Zuhause.
In Tirol ermöglicht der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Beisetzung oder Aufbewahrung einer Urne auf Privatgrund. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und helfen Ihnen dabei, diesen besonderen Ort des Gedenkens rechtlich sicher und würdevoll zu gestalten.
Urnenaufbewahrung im privaten Wohnbereich
Wenn Sie die Urne Ihres Angehörigen in Ihren eigenen vier Wänden (z. B. im Wohnzimmer oder in einer Hauskapelle) aufstellen möchten, spricht man von der Aufbewahrung.
- Der Ort: Die Urne kann an einem Ehrenplatz im Haus aufbewahrt werden.
- Die Voraussetzung: Es muss ein würdevoller Platz sein, der den Respekt vor dem Verstorbenen wahrt.
- Flexibilität: Sollten Sie umziehen, kann die Urne nach Meldung bei der Behörde unkompliziert mitgenommen werden.

Urnenbeisetzung im eigenen Garten
Möchten Sie im Garten einen persönlichen Gedenkort schaffen? Dann handelt es sich um eine Beisetzung.
- Naturverbundenheit: Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne der Erde übergeben. So schließt sich der Kreislauf des Lebens im eigenen Garten.
- Gestaltung: Sie können den Platz individuell gestalten – ob unter einem Lieblingsbaum, an einem Rosenstrauch oder mit einem kleinen Gedenkstein.
- Dauerhaftigkeit: Die Beisetzungsstelle wird im Antrag genau definiert und bleibt ein geschützter Ort der Erinnerung.

Rechtliches & Voraussetzungen
Damit die Urne zu Hause bleiben darf, ist in Tirol eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Magistrat Innsbruck oder die jeweilige Bezirkshauptmannschaft) erforderlich.
Folgende Punkte sind dabei wichtig:
- Zustimmung des Eigentümers: Wenn Ihnen das Grundstück oder die Wohnung nicht selbst gehört, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.
- Nachweis des Willens: Es sollte dokumentiert sein (oder glaubhaft gemacht werden), dass dies der Wunsch des Verstorbenen war.
- Wahrung der Pietät: Der Ort muss so gewählt sein, dass das öffentliche Empfinden nicht gestört wird.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und den Antrag zur Beisetzung der Urne auf dem eigenen Privatgrund oder zur Aufbewahrung der Urne zuhause:
Stadt Innsbruck mit Online-Antragsformular
https://www.innsbruck.gv.at/leben/gesundheit-tiere/tod/urnenbestattung
Bezirk Innsbruck-Land mit PDF Antrag zum Download:
https://www.tirol.gv.at/innsbruck/referate/gesundheit-und-soziales/urnenbeisetzung/
Wir unterstützen Sie gerne
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Urne, sondern übernehmen auf Wunsch auch die Kommunikation mit den Behörden in Innsbruck und Innsbruck-Land.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären in einem persönlichen Gespräch, was für Ihre Situation der beste Weg ist.
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen
Ja, in Tirol ist dies mit einer Bewilligung der Behörde möglich. Voraussetzung ist eine biologisch abbaubare Urne und die Wahrung der Pietät.